1. Erstberatung

Erstberatungspauschale 150 € brutto Diese umfasst die Sichtung der Unterlagen und ein persönliches Gespräch oder Stellungnahme.

 

2. Honorare

Die Höhe des Honorars richtet sich nach dem zeitlichen Arbeitsaufwand für die Beratungstätigkeit. Eine Arbeitsstunde kostet 130 € brutto und wird im 1/10 Stundentakt berechnet. Je nach Schwerpunkt der Tätigkeit kommt Deutsches oder Schweizer Recht zur Anwendung.

Die gerichtlichen Kosten werden jeweils landespezifisch erhoben. Für Verfahren in der Schweiz gelten die jeweiligen kantonalen Regelungen.

Auf Wunsch kann ein verbindlicher Kostenplan mit Verfahrensrisiko aufgestellt werden.

 

3. Nebenkosten

Aufwendungen für Fahrkosten, das Sekretariat oder Dritte werden nur nach Absprache berechnet.

 

Zahlungsbedingungen

Die Abrechnung des Honorars erfolgt periodisch mit Nachweis durch die Zeiterfassungsliste. Bei einer zeitlich aufwendigeren Beratung wird ein Kostenvorschuss erhoben.


[siehe auch RVG]

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